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Satzung

IG Ricklingen
Interessengemeinschaft Ricklinger Kaufleute

1. Vorsitzende
Christa Porps
Gehrdener Straße 18
30459 Hannover

E-Mail: info@ig-ricklingen.de
Telefon: 0511 – 23 31 14

 

§ 1 Zweck, Name, Sitz, Geschäftsjahr

Die IG Ricklingen ist eine Vereinigung zur Förderung von Wirtschafts- und Verbraucherinteressen überwiegend im Bereich des Ricklinger Stadtweges und seiner Nebenstraßen, soweit dieses Gebiet nördlich vom Kaisercenter, südlich vom FZH Ricklingen, östlich von der Stammesstraße und westlich von der Friedrich-Ebert-Straße mit der Frankfurter Allee begrenzt wird.

Sie hat ihren Sitz in Hannover-Ricklingen; das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft

Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an den Vorstand des Vereins zu richtender Aufnahmeantrag, in dem sich der Antragsteller zur Einhaltung der Satzungsbestimmungen verpflichtet. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme nach freiem Ermessen. Bei Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der erschienenen Stimmen.

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, schriftliche Austrittserklärung und Ausschließung. Ein Mitglied kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zu jedem Quartalsende seinen Austritt schriftlich gegenüber dem Vorstand erklären. Die Ausschließung ist zulässig, wenn das Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.

Ein Mitglied hat nach Beendigung der Mitgliedschaft keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

§ 3 Vorstand

Die Geschäfte des Vereins werden von dem Vorstand geführt. Dieser besteht aus dem

  • 1.Vorsitzenden
  • 2.Vorsitzenden als seinen Stellvertreter
  • Schatzmeister
  • Schriftführer

Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind zur gemeinsamen Vertretung der Interessengemeinschaft berechtigt.

Die Mitglieder des Vorstandes werden jeweils in der ordentlichen Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt jedoch solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zulässig.

Im Bedarfsfall kann der Vorstand bei seinen Entscheidungen zu seiner Entlastung bis zu drei nicht stimmberechtigte Beisitzer berufen.

Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Verein nur in der Weise begründen, dass die Haftung der Mitglieder auf das Vereinsvermögen beschränkt ist. Demgemäß soll in allen, im Namen des Vereins abzuschließenden Verträgen oder sonstigen abzugebenden Verpflichtungserklärungen, die Bestimmung aufgenommen werden, dass die Mitglieder einschließlich des Vorstands für die daraus entstehenden Verbindlichkeiten nur mit dem Vereinsvermögen haften.

§ 4  Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlungen des Vereins finden nach Einberufung durch den Vorstand statt. Dieser muss eine solche einberufen, wenn mindestens fünf Mitglieder dies verlangen, jedenfalls jedoch einmal im Geschäftsjahr. Wird dem Verlangen vom Vorstand nicht entsprochen, so können diese Mitglieder die Mitgliederversammlung einberufen. Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über:

  1. die Festsetzung der zu Zwecken der Organisation und Durchführung von Aktionen der IG zu erhebenden Mitgliedsbeiträge
  2. die Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern
  3. den Ausschluss eines Mitgliedes
  4. die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Vereinsvermögens

Bei der Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Über den Ablauf einer Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das von dem vom Vorstand zu bestimmenden Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 5 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins bedarf des Beschlusses der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder.

Die Auseinandersetzung nach Auflösung des Vereins soll unter entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches für die Liquidation eines rechtsfähigen Vereins erfolgen.

Hannover-Ricklingen, den 17.04.89

Unterschriften:
gez. die Mitglieder
(Unterschriften auf dem Original in der Geschäftsstelle)

Wir tun was für ein schöneres Ricklingen.